Der Internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er macht es Polizisten im Ausland einfacher, die Fahrerlaubnis zu kontrollieren. Um Diskussionen mit Behörden und Bürokratie-Schleifen zu vermeiden, wird er in einigen Ländern dringend empfohlen, erklärt der ADAC.
Der Internationale Führerschein kann bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts für etwa 16 Euro beantragt werden und gilt meist für drei Jahre. Den alten grauen oder rosafarbenen neuen Führerschein kann man bis zur Ausstellung des neuen Scheckkartenführerscheins behalten. Den Internationalen Führerschein gibt es nur, wenn der alte in einen neuen EU-Scheckkarten-Führerschein umgetauscht wurde.
Wer einen deutschen Führerschein hat, benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Auch für die Türkei ist kein Internationaler Führerschein erforderlich. Für Reisen in Albanien, Moldawien, Russland und der Ukraine, die in Teilen Kriegs- und Krisengebiet ist, wird die Mitnahme unbedingt empfohlen.
Bei Reisen außerhalb Europas sollte der Internationalen Führerscheins grundsätzlich dabei sein, um eventuelle Verständigungsprobleme mit dem Autovermieter und der Polizei zu vermeiden. In Argentinien, Brasilien, Chile, Namibia, Südafrika oder Singapur ist seine Mitnahme sogar erforderlich.
Bei Reisen in die USA wird die Mitnahme dringend empfohlen, auch wenn etwa bei Autovermietern in der Praxis oft auf dessen Vorlage verzichten. Weil es keine internationalen und bilateralen Abkommen zur Anerkennung deutscher Führerscheine in den USA gibt und in vielen US-Bundesstaaten die Rechtslage nicht eindeutig ist, mussten Urlauber in Einzelfällen schon hohe Bußgelder wegen des Nichtmitführens zahlen.
Für die Dauer eines Fahrverbots in Deutschland müssen übrigens alle Führerscheine, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden, in amtliche Verwahrung gegeben werden – auch der internationale. Wer trotz eines Fahrverbots in Deutschland im Ausland ein Fahrzeug fährt, muss mit teils empfindlichen Geldbußen oder -strafen rechnen.
Quelle: ADAC
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