Der EuGH hatte in einem vielbeachteten Urteil vom 15.05.2019 (C-55/18) festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. In Deutschland hat dieses Urteil zu einem lauten Aufschrei von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden geführt, da hierzulande bislang nur Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit genau zu dokumentieren sind. Dazu wurde angeführt, dass eine systematische Erfassung der Arbeitszeit der modernen Arbeitswirklichkeit und häufig praktizierten „Vertrauensarbeitszeitmodellen“ entgegenstehe.
Während in der Vergangenheit aus dem Wirtschaftsministerium noch zu hören war, dass eine Gesetzesanpassung aufgrund des Urteils nicht erforderlich sei, kommt nun ein im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums erstelltes Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass der Bundesgesetzgeber verpflichtet ist, gesetzgeberisch tätig zu werden. Mit einzelnen Anpassungen wird also zu rechnen sein.
Ob, und wenn ja, welche Auswirkungen diese für im In- und Ausland befindliche Geschäftsreisende haben werden, bleibt abzuwarten. Sobald es hierzu konkrete Gesetzesentwürfe gibt, wird VDR-Rechtsexperte Prof. Dr. Tobias Ehlen hierüber informieren.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
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