Seit Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer in Restaurants 7%. Ausgenommen sind Getränke. Der reduzierte Steuersatz sollte Restaurants während der Corona-Pandemie das Überleben sichern. Die Maßnahme ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Zum 01. Januar 2024 wird die Umsatzsteuer auf Speisen in Restaurants wieder auf 19% angehoben.
Auch wenn Unternehmen, die beispielsweise zum Geschäftsessen einladen, von derlei Maßnahmen nur bedingt betroffen sind, wird der „Deckel“ im Restaurant höher ausfallen.
Im Juli 2020 haben zahlreiche Gastwirte die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Kundschaft weiter gegeben, das war auch nicht das Ziel, sondern die reduzierte Steuerschuld zur Überwindung der Auswirkung der Pandemie einbehalten. Folgerichtig durfte sich nun am Jahresende bei den Preisen im Restaurant auch nichts wesentliches ändern. Man kann aber eher davon ausgehen, dass die Gastronomen die Rückkehr zur ursprünglichen Mehrwertsteuer für Preisanpassungen nutzen werden.
Sollte es also tatsächlich zur Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Restaurantleistungen von 7% auf 19% zum 01. Januar 2024 kommen springt der Preis für ein Gericht von beispielsweise 19 Euro auf 21,28 Euro. In der Regel wird ein solch „krummer“ Preis auf 22 Euro aufgerundet.
Geschäftsreisende sollten preissensibel agieren und nicht jeden Preis auf der Speisekarte akzeptieren. Die Politik sollte die Inflation nicht weiter durch Steuererhöhungen anheizen. Eine Verlängerung der reduzierten Steuersätze in der Gastronomie wäre begrüßenswert.
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