So zumindest sehen es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der British Airways vor, wonach Passagiere mit extremem Körpergeruch vom Flug ausgeschlossen werden dürfen. So erging es auch einem Fluggast, der seinen Rückflug von Hawaii nach Deutschland nicht antreten konnte, weil er vom Flugpersonal kurzerhand aus dem Flieger geworfen wurde. Eine Sitznachbarin hatte sich über seinen Körpergeruch beschwert. Da er keine Wechselkleidung im Handgepäck hatte und seine Koffer bereits verstaut waren, musste der Mann wohl oder übel aussteigen und den nächsten Flieger am nächsten Tag nehmen. Doch seine Klage auf Schadenersatz von mehr als 2.000 Euro für entgangene Urlaubsfreuden, Verdienstausfall und eine Hotelübernachtung wurde nach Information der ARAG Experten in der ersten Instanz gänzlich zurückgewiesen. Das anschließend angerufene Oberlandesgericht sprach ihm immerhin die Erstattung der Hotelkosten zu. Vielleicht wäre mehr drin gewesen. Aber da der Übel-Riecher nicht zum mündlichen Verhandlungstermin erschienen war und sich stattdessen mit einer fadenscheinigen Ausrede entschuldigte, fällten die Richter ein Versäumnisurteil, was ihm lediglich die rund 260 Euro Hotelkosten einbrachte (OLG Düsseldorf, Az.: I-18 U 110/06).
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay
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