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Wer darf wie lange an E-Ladesäulen parken?

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Öffentliche Ladepunkte sorgen oft – nicht zuletzt wegen des teilweise unübersichtlichen Schilderdschungels – für Verunsicherung, wenn es ums Parken geht. Wer darf und wie lange? Vor allem in Gegenden mit hohem Parkdruck verlockt dort ein Ladeplatz zum Parken, wenn rundum alle anderen Plätze belegt sind. Der Automobilclub KS e.V. erläutert, wie das Parken an Ladesäulen geregelt ist.

Die weit verbreitete Meinung, wonach die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in Deutschland massiv hinterherhinkt, ist überholt. So waren zum 1. März 2024 bei der Bundesnetzagentur 103.226 Normalladepunkte und 25.291 Schnellladepunkte registriert, an denen insgesamt 4,52 GW Ladeleistung bereitgestellt werden können – Tendenz steigend. Hinzu kommen die Ladepunkte auf Firmenparkplätzen sowie die privaten Wallboxen zu Hause. Gegenüber 2019 hat sich die Ladeleistung nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft bundesweit bei Fahrzeugen und Ladesäulen verdreifacht.

Wer darf und wie lange an E-Ladesäulen parken?
Bei öffentlichen Ladepunkten gilt: Es kommt auf die Beschilderung an. Steht eine Ladesäule ohne jegliches Schild an einem Parkplatz, darf dort – unabhängig von der Antriebsart – jeder parken. Ist hingegen ein Zusatzschild „E-Auto“ angebracht, ist der Parkplatz als Sonderparkplatz für E-Fahrzeuge, genau genommen Fahrzeuge mit E-Kennzeichen, ausgewiesen. Bei den Zusatzschildern handelt es sich um weiße Schilder mit schwarzer Schrift bzw. schwarzem Piktogramm in Form eines Fahrzeugs mit Kabel und Stecker. Wer auf einem solchen Platz mit einem Verbrennerfahrzeug parkt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.

Doch eines sollte auch Haltern eines Stromers klar sein: Eine Ladesäule macht diesen Parkplatz auch für Elektroautos nicht zum Dauerparkplatz. Einerseits ist über weitere Zusatzschilder oft eine maximale Parkdauer oder ein Zeitintervall für E-Autos geregelt, beispielsweise, dass die Parkdauer dort zwischen 8 und 20 Uhr mit Parkscheibe auf vier Stunden begrenzt ist. Die individuellen Regelungen variieren indes je nach Stadt teils erheblich. Andererseits muss das Parken an der Ladesäule auch tatsächlich zum Aufladen genutzt werden, wenn ein Zusatzschild dies anzeigt – andernfalls droht auch hier ein Knöllchen vom Ordnungsamt.
Quelle: KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. / Bild: Pixabay

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