Der Wunsch nach Homeoffice macht auch vor Grenzen keinen Halt. Und tatsächlich wollen viele Unternehmen es ihren Arbeitnehmern ermöglichen, auch außerhalb von Deutschland zu Hause zu arbeiten. Das führt allerdings zu ungeahnten Schwierigkeiten, wie das folgende Beispiel zeigt.
Weil sich der 35-jährige Programmierer Sebastian Hinze im Spanien-Urlaub in eine Einheimische verliebte, fragte er seinen Arbeitgeber, ob er seine Aufgaben nicht auch aus dem Ausland erledigen könne, schreibt der BDAE im neusten Newsletter. Einen Großteil seiner Programmiertätigkeit hatte er ohnehin schon immer von zu Hause ausgeübt, weil er dort die nötige Ruhe hatte, um die komplexen Algorithmen zu schreiben. Weil sein Arbeitgeber auf Hinzes Expertise nicht verzichten wollte, stimmte er zu. Die Personalabteilung vereinbarte mit ihm, dass er seine Arbeit von Spanien aus überwiegend im Rahmen von Homeoffice-Tätigkeiten verrichten konnte und alle fünf bis sechs Wochen für die Dauer von vier bis fünf Tagen nach Deutschland flog, um am Berliner Standort zu arbeiten. Da das Unternehmen über keine Niederlassung in Spanien verfügt, konnte auf die klassische Entsendung zu einem verbundenen Unternehmen nicht zurückgegriffen werden.
Allerdings verständigte man sich darauf, für die Arbeitstage in Spanien Sozialversicherungsbeiträge und Steuern von Sebastian Hinzes Gehalt einzubehalten.
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