Die Befürchtungen des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V (VDR) haben sich bestätigt: Die vielfach kritisierte DCC (Distribution Cost Charge) der Lufthansa findet weitere Nachahmer. Air France-KLM plant Berichten zufolge nun ebenfalls die Einführung einer GDS-Gebühr. Ab April 2018 sollen zwölf Euro fällig werden, wenn die Flugbuchung über ein globales Reservierungssystem und nicht bei den Airlines direkt erfolgt. Auch British Airways und Iberia sind dem Beispiel der Lufthansa gefolgt. Sie erheben bereits seit Anfang des Monats einen GDS-Aufschlag von 9,50 Euro pro Flugticket.
Der VDR hatte die Einführung des zusätzlichen Buchungsentgelts von 16 Euro pro Ticket durch die Lufthansa im September 2015 bereits deutlich kritisiert und auf die negativen Folgen für Geschäftskunden hingewiesen. Aus Sicht des Verbands stellt jede Form einer GDS-Zusatzgebühr einen massiven Eingriff in die hocheffektiven Buchungs- und Abwicklungsprozesse der Unternehmen dar.
„Vertriebswege, die zulasten der Vergleichbarkeit des Angebots gehen und wichtige Schnittstellen im Buchungsprozess der Unternehmen außer Acht lassen, sind ein Rückschritt in überwunden geglaubte Zeiten. Ob der Preistreiber GDS-Gebühr noch zu stoppen ist, liegt nun in den Händen von EU-Kommissarin Violeta Bulc“, so VDR-Präsidiumsmitglied Christoph Carnier. Bulc lässt derzeit unter anderem Verstöße durch die Fluggesellschaften gegen das EU-Wettbewerbsrecht und die Vorschriften zur Preistransparenz prüfen. Ergebnisse sollen aber erst Mitte 2018 vorliegen.
Eine frühere Beschwerde vor dem Bundeskartellamt gegen den einseitigen Vertriebskanal-Aufschlag ist gescheitert. Die Behörde sah in der DCC keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch die Lufthansa. Das hatte das Bundeskartellamt im Mai 2017 mitgeteilt. Daraufhin wandte sich der VDR gemeinsam mit seinem europäischen Partnerverband GBTA, dem europäischen Reisebüro-Verband Ectaa und der ETTSA, in der Travel-Tech-Firmen und Online-Reisebüros zusammengeschlossen sind, an die Europäische Kommission. „Kernpunkt der Beschwerde ist die Frage, ob die DCC eine Diskriminierung bestimmter elektronischer Vertriebskanäle gegenüber anderen elektronischen Vertriebskanälen darstellt“, erklärt Carnier.
Die zuständige EU-Verkehrskommissarin Bulc hat nun bestätigt, dass aktuell die entsprechende EU-Regulierung 80/2009, der „Code of Conduct for Computer Reservation Systems“ überprüft werde. Zusätzlich käme auch auf den Prüfstand, ob Lufthansa – und mittlerweile weitere Fluggesellschaften – mit ihrem Aufschlag gegen das Wettbewerbsrecht und die Regeln zur Preistransparenz verstießen. Grundlage hierfür ist die EU-Verordnung 1008/2008 über „Gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft“.
Aktuell können Reisende und Unternehmen die zusätzliche GDS-Gebühr nur einsparen, wenn sie entweder über einen Direktkanal mit den Fluggesellschaften buchen oder über deren Websites, was schlichtweg nicht in Übereinstimmung mit den Unternehmensprozessen steht. Eine weitere Option ist die Buchung über eines der großen Geschäftsreisebüros – vorausgesetzt dieses verfügt über eine NDC-Anbindung, die gleichzeitig von den GDS technisch unterstützt wird. Die NDC (New Distribution Capability) ist der neue Datenstandard der IATA, der bei der Flugbuchung Produktdifferenzierungen und individualisierte Angebote ermöglichen soll.
Quelle: VDR
Anmelden
Herzlich willkommen! Melden Sie sich an
Passwort vergessen ? Hilfe anfordern
Datenschutzerklärung
Passwort zurücksetzen
Passwort zurücksetzen
Ein Passwort wird Ihnen per Email zugeschickt.