Start News Was steht zum Luftverkehr im neuen Koalitionsvertrag?

Was steht zum Luftverkehr im neuen Koalitionsvertrag?

183

Die Verhandlungen sind beendet, das Schulterklopfen ist in vollem Gange. Nun fragt man sich, wohl zurecht, was denn alles verhandelt wurde und was steht den nun im neuen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Den Luftverkehr hat man im „Entwurf Koav“ von Zeile 3709 bis Zeile 3763 behandelt.
Da steht:
Zitat
Luftverkehr
Wir wollen faire Rahmenbedingungen im Einklang mit europäischen und internationalen Regelungen für die Luftverkehrswirtschaft. Dazu gehören die Umsetzung des Luftverkehrskonzeptes, die Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten.
Damit haben wir bereits im letzten Jahr begonnen.
Die bedarfsgerechte Kapazitätserweiterung der Flughäfen muss auch in Zukunft möglich sein. Die Luftverkehrswirtschaft ist aufgefordert, den durch Emissionen verursachten Nachteilen wirksam zu begegnen.
Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe. Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen. Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.
Wir befürworten den Beschluss zur weltweiten Einführung des Klimaschutzinstruments CORSIA durch die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ab 2020. Innovative Luftverkehrstechnologien werden wir fördern.
Wir werden uns national, europäisch und international dafür einsetzen, dass die Emissionen des Luft- und insbesondere Seeverkehrs gesenkt werden und beide Sektoren zu den internationalen Klimazielen beitragen. Den Umwelt und Nachhaltigkeitsbezug des Luftfahrtforschungsprogramms (LUFO) wollen wir weiter ausbauen und mehr finanzielle Mittel zur Verbesserung der Erforschung und Erprobung alternativer Treibstoffe im Luftverkehr bereitstellen, dazu gehört auch die Ausstattung von Flughäfen mit Landstrom.
Für den Luftverkehr wollen wir die Forschung und Entwicklung zur Herstellung und Nutzung von alternativen, strombasierten Kraftstoffen vorantreiben und fördern.
Wir wollen die industriepolitische Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Luftfahrt und Gewerkschaften zur Stärkung von Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Deutschland institutionalisieren und mit einer regelmäßigen Bund-Länder-Konferenz begleiten.
Die Sicherheit der Menschen muss auch bei zunehmender kommerzieller und privater Nutzung
von Drohnen gegeben sein. Den rechtlichen Rahmen werden wir weiterentwickeln. Wir setzen dabei insbesondere auf eine Registrierungspflicht, vereinfachte Zulassungsverfahren und technische Neuerungen (z.B. Geofencing).
Wir wollen auf die Deutsche Flugsicherung einwirken, die Treibstoffschnellablässe zeitnah auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Wir halten an der Beteiligung des Bundes am Flughafen Köln-Bonn fest. Alle Beteiligten sind aufgefordert, an einer zügigen Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens BER mitzuwirken.
Wir werden die Genehmigungsdauer für Ein- und Ausflüge von Ad-hoc-Frachtchartern deutlich verkürzen. Hierfür werden wir das Luftfahrtbundesamt stärken. Für den Flughafen Leipzig-Halle wollen wir die Frachtfluglanderechte erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufnehmen.
Wir unterstützen den Novellierungsvorschlag der EU-Kommission für die europäische Fluggastrechte-Verordnung.

Zitat Ende
Wird die Luftverkehrsabgabe abgeschafft? Man könnte es meinen, denn der erste Absatz lässt Raum für Spekulationen.
Nett ist die Ausage zum BER:
„Alle Beteiligten sind aufgefordert, an einer zügigen Fertigstellung des neuen Hauptstadtflughafens BER mitzuwirken.“
Das kann ja was werden…