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Was bei der Workation im Ausland beachtet werden muss

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Im neuen Youtube-Video der BDAE Consult verrät Omer Dotou, was Unternehmen und Beschäftigte unbedingt zum Thema Workation wissen sollten.
Denn der Experte des Auslandskrankenversicherers BDAE weiß, dass in vielen Betrieben das mobile Arbeiten im Ausland zwar technsich möglich ist, aber dafür oft der rechtliche und steuerliche Rahmen übersehen wird.

Spätestens seit der Coronapandemie ist ortsunabhängiges Arbeiten („remote work“) verbreiteter denn je. Neben Homeoffice im Ausland hat sich inzwischen auch die sogenannte Workation etabliert. Immer mehr Unternehmen wollen es ihren Mitarbeitern ermöglichen, problemlos im Ausland für sie zu arbeiten – beispielsweise im Anschluss oder in Verbindung mit einem Urlaubsaufenthalt. Doch was gut gemeint ist, hat auch seine rechtlichen Tücken.

Sorgfältige Vorbereitung durch das Personalmanagement ist wichtig, gerade weil es sich bei Workation um eine neue Arbeitsform handelt, deren rechtliche Beurteilung sich erst noch entwickeln muss. Im deutschen Arbeitsrecht ist dieser Begriff noch nicht bekannt. Deshalb empfiehlt es sich, klare vertragliche Regelungen in einem Betrieb zur Workation zu definieren. Omer Dotou erwartet, dass es in nächster Zeit auch einige Gerichtsentscheidungen dazu geben wird. Dann erst werden sich nach und nach auf dieser Basis neue Leitlinien ergeben.

Doch schon jetzt ist klar: Workation ist nicht gleich Workation. Je nach Dauer, Ort und Art der Tätigkeit gibt es unterschiedlichen Anspruch an das Personalmanagement. Einige Beispiel-Konstellationen stellt Omer Dotou in seinem neuen Video vor:


Quelle: Aktueller Newsletter der BDAE Consult