In letzter Minute können sich Gewerkschaft und Arbeitgeber auf einen Vergleich einigen. Vorher hat die Bahn einen Eilantrag bei Gericht gegen den Warnstreik zu Wochenbeginn gestellt. Das Gericht hat den Vergleich, dem beide Parteien zustimmen konnten, vorgelegt.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) wollte den Bahnverkehr von Sonntagabend an (22:00 Uhr) 50 Stunden lang bundesweit bestreiken. Die Bahn reagierte auf den Streikaufruf mit einer kompletten Einstellung des Fernverkehrs in dieser Zeit.
Die Bahn schreibt auf ihrer Internetseite:
Obwohl der EVG-Streik durch einen Vergleich abgewendet wurde wird es weiterhin in den nächsten Tagen zu Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben. Über das genaue Fahrplanangebot wird die DB ab Sonntagmittag informieren.
Reisende müssen demnach weiter mit Unregelmäßigkeiten im Bahnverkehr rechnen. Verspätete Verbindungen sind allerdings im Gegensatz zu einem Streik sicherlich das kleinere Übel. Zahlreiche Kunden der Bahn sind es ohnehin gewohnt, dass die Züge fahren wann sie wollen und nicht wann sie sollen.