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Wann sollten Flugreisende am Gate sein?

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Wer nicht rechtzeitig am Gate erscheint, darf nicht mitfliegen. Die Fluggesellschaften verlangen Pünktlichkeit, die Gerichte akzeptieren das. Die Verbraucherzentrale Hessen zeigt an zwei Urteilen, wie ernst es den Airlines damit ist.
Zwei Reisende freuten sich auf ihre große Reise nach Vietnam, Kambodscha und Bangkok. Wenige Minuten vor Abflug waren sie am Gate für den Flug nach Hanoi. Doch das Boarding sei abgeschlossen, erklärte das Personal.
Die über 5.000 Euro teure Reise konnte erst beginnen, nachdem beide einen weiteren Flug gebucht hatten. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Schadensersatzklage der Reisenden ab.
20 Minuten vorher am Gate
„Sie sollten allerspätestens 20 Minuten vor Abflugzeit am Gate sein“, rät Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale. „Rechnen Sie damit, dass Wege weit und Warteschlangen lang sein können. Es kann immer etwas schief gehen.“
Eine umfangreiche Sicherheitskontrolle wurde zum Beispiel einer Familie zum Verhängnis. Etwa eine Stunde vor Abflug bei der Handgepäckskontrolle zu sein, reichte nicht aus. Ein Sprengstofftest dauerte zu lang. Das Flugzeug startete ohne sie. Hiergegen klagte die Familie erfolglos. Der Bundesgerichtshof sah eine Stunde als zu wenig Zeitreserve an.
Bitte Melden
Auch in diesem Sommer könnte es wieder voll werden an deutschen Flughäfen. Spätestens bei Streiks und technischen Probleme braucht es besonders viel Geduld und Zeit. „Wenn es trotzdem eng wird, machen Sie unbedingt das Personal auf sich aufmerksam“, so Kai-Oliver Kruske. „Nur dann kann man Ihnen helfen, Ihren Flug doch noch zu erreichen.“
Hintergrund
AG Frankfurt a. M., Urteil vom 19. Oktober 2018, Az. 32 C 1560/18
BGH, Hinweisbeschluss vom 14.12.2017, Az. III ZR 48/17
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen