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Vienna Meeting Fund soll Veranstaltungen in die Stadt holen

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Kongresse und Firmenveranstaltungen sind als Wirtschaftsfaktor, Triebfeder für Internationalisierung und Auslöser von Wertschöpfung von zentraler Bedeutung für Wiens Tourismuswirtschaft. Um Veranstalter in der aktuellen Situation bei der Durchführung von MICE Veranstaltungen zu unterstützen, wurde der Vienna Meeting Fund 2021-2023 ins Leben gerufen.

Er ist die erste Förderung Wiens für den Meetingbereich, die neben (Verbands-)Kongressen auch Firmenveranstaltungen unterstützt – dabei richtet sich die Förderung an nationale und internationale Veranstalter, die Meetings in Wien planen und im Zeitraum von 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2023 durchführen. Agenturen sind antragsberechtigt, wenn sie selbst als Veranstalter auftreten oder nachweislich im Auftrag des Veranstalters tätig sind.

Erstmalig werden mit dem Vienna Meeting Fund 2021-2023 auch hybride Veranstaltungen in Wien unterstützt. Damit reagiert der Wiener Tourismusverband auf aktuelle Bedürfnisse und Rahmenbedingungen bei der Veranstaltungsplanung und fördert erhöhte Kosten, die durch die parallele Durchführung eines hybriden Meetings entstehen.

Die Förderung hat ein Gesamtvolumen von 4 Millionen Euro, das durch die Stadt Wien zur Verfügung gestellt wird.

Gefördert werden Business Events – mit dem Veranstalter bekannten (registrierten) Teilnehmern – die den Wirtschafts- und Innovationsstandort Wien stärken. Dies umfasst (Verbands-) Kongresse, sogenannte Association Meetings, sowie Firmentagungen, also Corporate Meetings. Reine (Firmen-) Abendveranstaltungen sowie Ausstellungen, Messen und Kultur- oder Sportveranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Vienna Meeting Fund fördert Kosten, die im Rahmen der Durchführung eines Meetings anfallen, zum Beispiel entstandene Kosten der Veranstaltungslocation sowie weiterer Dienstleister wie Technikfirmen oder Caterer.

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, müssen folgende Grundvoraussetzung (Fördermodul 1) erfüllt werden: Die Veranstaltung findet in einer Wiener Location gegen Bezahlung statt, umfasst mindestens 50 vor Ort anwesende Teilnehmer und weist eine Mindestdauer von vier Stunden auf.
Generiert der Kongress oder die Firmenveranstaltung zudem Übernachtungen, kann auch Fördermodul 2 beantragt werden. Dabei muss die Anzahl der Übernachtungen in Wiener Beherbergungsbetrieben mindestens 10% (2021), 30% (2022) bzw. 50% (2023) der Gesamtteilnehmer vor Ort betragen.
Findet die Veranstaltung durchgängig in hybrider Form statt und entstehen hierfür nachweislich Kosten, ist die Voraussetzung für Fördermodul 3 erfüllt.

Die Förderbeträge je Modul richten sich nach der Anzahl der Teilnehmer. Die maximale Förderhöhe je Veranstaltung beträgt 60.000 Euro.

Anträge können ab sofort laufend bis 03. Dezember 2023 bzw. bis zu Mittelerschöpfung eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt online, die Einreichungsunterlagen müssen dem Vienna Convention Bureau spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständig vorliegen. Es gilt das „first-come, first-served“ Prinzip.

Weitere Informationen, die gesamte Richtlinie sowie alle erforderlichen Unterlagen und den Link zu Einreichung finden Sie hier.
Quelle: Vienna Convention Bureau / Bild: Pixabay