Käufer und Verkäufer sind oft unsicher, was denn mit der Versicherung passiert, wenn das gebrauchte Auto verkauft wird. Tipps und Infos zum Versicherungswechsel
Jahr für Jahr wechseln in Deutschland knapp sechseinhalb Millionen Autos gebraucht den Besitzer. Die Hälfte davon von Privat an Privat.
Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss grundsätzlich keine Angst haben, dass er unversichert unterwegs ist.
Mit dem Fahrzeug geht die Kfz Versicherung an den Käufer über. Achten muss der Käufer allerdings darauf, dass das Auto auch noch tatsächlich zugelassen ist. Denn das Autokennzeichen allein am Fahrzeug genügt nicht. Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sorgt für Sicherheit.
Mit dem Kauf geht auch die Kfz Versicherung auf den neuen Besitzer über.
Aber Entwarnung für den alten Besitzer: Der Schadenfreiheitsrabatt, also die durch unfallfreie Jahre erfahrenen Prozente auf die Versicherungsprämie, bleibt selbstverständlich bei ihm.
Der Käufer muss die Versicherung, die für sein Auto abgeschlossen ist, weder behalten noch kündigen; sie endet automatisch, wenn er das Auto ummeldet und dabei eine neue Versicherungsbestätigung einer anderer Assekuranz vorlegt.
In der Regionalstruktur der Kfz Versicherung sind 2009 nur geringfügige Veränderungen. Mit gut 63 Prozent der bisher 445 Zulassungsbezirke verbleiben mehr Autos als im Vorjahr (62 Prozent) in der gleichen Haftpflicht-Regionalklasse.
Bei der Vollkaskoversicherung ändert sich für 80 Prozent der Autofahrer nichts.
In der Teilkasko bleiben 67 Prozent der Versicherungsverträge in der gleichen Klasse (Vorjahr: 84 Prozent).
Die jährlich angepassten Statistiken des GDV ergeben sich aus der Zahl und Schwere der Schadensfälle in einer bestimmten Region. Die so genannten Regionalklassen sind für die Versicherungsgesellschaften allerdings nicht verbindlich. ub
Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich also auf jeden Fall immer. Schließlich liegen zwischen teuren und günstigen Gesellschaften Prämienunterschiede von bis zu 65 Prozent.
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