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Verkehrsrechte dürfen Arbeitsplätze in Deutschland nicht gefährden

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Das Luftfahrtbundesamt (LBA) untersucht derzeit Verkehrsrechte, die im Zusammenhang mit Code-Share-Flügen von Air Berlin und Etihad vergeben wurden. Die Vergabe von Verkehrsrechten basiert auf zwischenstaatlichen Verträgen auf deren Basis auch andere deutsche Fluggesellschaften Code-Share-Verbindungen mit nichteuropäischen Fluggesellschaften anbieten.
„Verkehrsrechtsabkommen müssen dazu dienen, dass ausländische Unternehmen nicht einseitig auf Kosten von deutschen Unternehmen und deren Arbeitsplätzen expandieren.“, so VC-Pressesprecher Jörg Handwerg, „Die Deutschen Fluggesellschaften sind durch die Alleingänge bei Luftverkehrssteuer und Emissionsabgabe schon über Gebühr benachteiligt, dies trifft gerade auch die Air Berlin. Für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur brauchen wir starke deutsche Fluggesellschaften.“
Die derzeit durch das LBA untersuchten Code-Share Flugrechte von Air Berlin und Etihad werden nach Auskunft der Air Berlin Konzernführung hingegen ausnahmslos durch Air Berlin- Flugzeuge und tarifiertes Cockpitpersonal durchgeführt. Insofern gibt es in diesem Zusammenhang keinerlei Befürchtung der Vereinigung Cockpit, dass sich eine Genehmigung dieser Verkehrsrechte durch das LBA, wie sie in den vergangenen Jahren bereits mehrfach erteilt wurde, negativ auf die Arbeitsplätze auswirken könnte.
Die Vereinigung Cockpit vertritt die Interessen von über 9400 Piloten und wird sich weiterhin für den Erhalt der Arbeitsplätze bei Air Berlin einsetzen.