Der Fachausschuss Reisekosten des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) beschäftigte sich mit der VDR-Umfrage zu administrativen Hürden im Reisekostenprozess. Als relevant bezeichnet wurde der Aufwand den strengen Vorgaben für Rechnungsanschriften zum Beispiel bei Hotel- oder Restaurantrechnungen zu entsprechen. Hier fordern die Finanzbehörden zusätzlich zur Anschrift die korrekte und vollständige Bezeichnung des Unternehmens inklusive Angabe der Rechtsform. Das Gremium hält es für ausreichend, wenn das Unternehmen eindeutig identifizierbar sei über Name und Anschrift. Über eine Rechtsvorschrift sei dies jedoch nicht zu regeln – eine „Lockerung“ der Prüfungskriterien werde als realistischer angesehen.
Außerdem befassten sich der Fachausschuss mit der Forderung aus der Mitgliedschaft zum Bürokratieabbau im Zusammenhang mit Belegen aus dem Ausland: „Es ist wichtig, Klarheit unterschiedlichen Regelungen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung bei Reisekostenbelegen zu bringen – wenigstens innerhalb der EU“, so die neue Fachausschussleiterin Beate Schäfer. Ziel könne hier aber nur ein Minimumstandard sein: Es solle einheitlich geregelt werden, ob in der Rechnungsadresse die Umsatzsteuer-Ident-Nummer des Rechnungsstellers obligatorisch ist, um die entrichtete Mehrwertsteuer zurückfordern zu können.
Die genannten Vereinfachungen sollen Prozesse in der Reisekostenabrechnung verkürzen und werden vom VDR in den entsprechenden Forderungskatalog zum Abbau Bürokratie in den Unternehmen aufgenommen.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V.
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