Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) begrüßt die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) angekündigte weitgehende Steuerfreiheit für die Privatnutzung der dienstlich beschafften BahnCard 100 ohne nachträgliche Kontrolle. Mit der neuen Regelung können Unternehmen ihren Mitarbeitern künftig deutlich einfacher als bislang eine entsprechende Karte zur Verfügung stellen, ohne dass eine Steuerpflicht für geldwerten Vorteil durch private Nutzung entsteht.
„Damit erfüllt das Ministerium weitgehend eine der zentralen VDR-Forderungen, um die Bahn für Unternehmen und ihre Mitarbeiter attraktiver zu machen. Wir sehen diesen Erfolg unserer politischen Arbeit als wichtigen Schritt in Richtung alternativer Mobilitätskonzepte und Klimaschutz“, sagte VDR-Vizepräsidentin Inge Pirner.
In Zukunft können Arbeitgeber beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle in die von den Finanzämtern geforderte Nutzungsprognose der BahnCard 100 einbeziehen – eine zentrale Forderung des VDR. Dieser Anteil musste bislang als geldwerter Vorteil versteuert werden. Die BahnCard 100 wird mit dieser Regelung dem Jobticket nun steuerlich vollständig gleichgestellt. Geringere Inanspruchnahmen für Dienstfahrten, als in der Prognose angegeben, werden zudem nicht mehr nachträglich sanktioniert. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist allein die erstellte Prognose.
„Die Hürden für die Unternehmen sowie der bürokratische Aufwand sind nun deutlich kleiner geworden und wir gehen davon aus, dass künftig mehr Arbeitnehmer die BahnCard 100 nutzen können. Dies setzt allerdings die entsprechende Bereitschaft der Arbeitgeber voraus. Wir werden unseren Mitgliedsunternehmen aber ganz klar empfehlen, einen verstärkten Einsatz der Karte zu prüfen“, so Pirner, die nun die Deutsche Bahn in der Plicht sieht:
„Wichtig ist, dass die BahnCard 100 über die Firmenportale digital und einfach buchbar wird. Zudem ist es notwendig, dass die Karte für den kompletten öffentlichen Nahverkehr unter Einbezug der letzten Meile nutzbar ist. Für Geschäftsreisende ist zudem wichtig, dass ausreichend Sitzplätze in den Zügen verfügbar sind und die Bahn als Verkehrsmittel insgesamt zuverlässiger wird“.
Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben zur „Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 15 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG)“ vom 15. August 2019 die entsprechenden Anpassungen bei der BahnCard 100 bekanntgegeben.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR)
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