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VDR begrüßt geplante Abschaffung der Störerhaftung

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Union und SPD haben sich jetzt offensichtlich auf eine Reform des Telemediengesetzes geeinigt, womit die vom VDR kritisierte Störerhaftung abgeschafft werden soll. Damit kann nun jeder sein WLAN als Hotspot zur Verfügung stellen, ohne für Inhalte, die über den Zugang heruntergeladen werden, haftbar gemacht zu werden, beispielsweise für illegale Filmkopien.
Laut „Spiegel Online“ soll der gefundene Kompromiss die Vorgaben lockern und mehr offene Hotspots möglich machen. „Wir begrüßen es sehr, dass offensichtlich endlich eine praktikable Lösung gefunden wurde. Für Geschäftsreisende bietet das offene Internet in Sachen Mobilität enorme Vorteile und auch als Standort und als Reiseland wird Deutschland damit noch attraktiver“, so VDR-Präsident Dirk Gerdom.
Die neue Regelung soll sicherstellen, dass künftig auch private und nebengewerbliche Anbieter wie beispielsweise Betreiber von Cafés über ein sogenanntes Providerprivileg verfügen, damit also ebenfalls wie gewerbliche Anbieter offene Hotspots zur Verfügung stellen dürfen. Ursprüngliche Reformvorschläge sahen vor, diese aufwändig mit einer Vorschaltseite zu schützen. „Es ist gut, dass Deutschland jetzt nachzieht und die Zugänge vereinfacht, sonst hätten langfristig im internationalen Vergleich deutliche Wettbewerbsnachteile gedroht“, erläutert Gerdom. Die Änderung soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden und könnte dann bereits ab Herbst 2016 gelten.
Der VDR setzt sich schon länger für die Verfügbarkeit freier Internetzugänge ein und hatte sich darüber unter anderem mit Heike Brehmer, der Vorsitzenden des Tourismus-Ausschusses des Bundestags, auf der diesjährigen ITB in Berlin intensiv ausgetauscht. Als Geschäftsreiseverband vertritt der VDR die Interessen deutscher Wirtschaftsunternehmen hinsichtlich der Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen für Geschäftsreisen und geschäftliche Mobilität. Mit seinen rund 530 Mitgliedsunternehmen repräsentiert er ein Gesamtvolumen im Geschäftsreisebereich von jährlich mehr als zehn Milliarden Euro bzw. 25 Prozent des Gesamtmarktes.
Quelle: www.vdr-service.de