Ab Januar 2018 dürfen Händler für die Zahlung mit Kreditkarten wie Mastercard und Visa künftig keine zusätzlichen Gebühren mehr in Rechnung stellen. Das hat der Bundestag am 1. Juni beschlossen. Der VDR begrüßt das Verbot, kritisiert aber, dass dieser Teil der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in Deutschland nicht schon früher umgesetzt wurde.
„Der VDR hatte sich für eine Abkoppelung des Entgelte-Verbots von der Richtlinie eingesetzt, weil Unternehmen und auch Verbraucher aktuell doppelt belastet werden“, so VDR-Präsident Dirk Gerdom.
Im Dezember 2015 war die EU-Verordnung zur Deckelung des Interbankenentgelts, eine intern zwischen den Banken berechnete Gebühr für den Bezahlprozess, für Kreditkarten wie VISA und Mastercard in Kraft getreten. Ausgenommen sind Karten mit einem sogenannten Drei-Parteien-System dahinter wie American Express und Diners Club. Die EU-Kommission wollte damit erreichen, dass die Preise sinken, weil die Händler nun mit weniger Gebühren pro Bezahlvorgang belastet werden. Allerdings stellten nun Visa und Mastercard Kartennutzern vielfach entweder höhere Jahresgebühren oder Transaktionsgebühren in Rechnung. Zahlreiche Unternehmen hatten deshalb neue Kreditkartenprodukte eingeführt, was mit Aufwand verbunden war, andere nahmen eine Doppelbelastung durch Gebühren und Entgelt in Kauf oder wechselten zu einem Anbieter mit Drei-Parteien-System. Rund 80 Prozent der Bezahlvorgänge bei Geschäftsreisen werden mit Kreditkarten getätigt.
Anmelden
Herzlich willkommen! Melden Sie sich an
Passwort vergessen ? Hilfe anfordern
Datenschutzerklärung
Passwort zurücksetzen
Passwort zurücksetzen
Ein Passwort wird Ihnen per Email zugeschickt.