Fluggesellschaften müssen ihren Kunden den gezahlten Flugpreis im Falle einer Stornierung nicht erstatten. In seinem Urteil vom 20. März 2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) damit in letzter Instanz gegen zwei Airline-Kunden, die ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt hatten – erstattet bekamen sie daraufhin lediglich einen kleinen Betrag für nicht verbrauchte Steuern. Für den VDR ist das Urteil des BGH insofern überraschend, als dass vorinstanzliche Gerichte bislang anderslautend entschieden hatten.
„Sobald uns die Urteilsbegründung vorliegt, werden wir Auswirkungen der Entscheidung auf die Unternehmen eingehend prüfen. Aus Sicht des VDR wäre es wünschenswert gewesen, dem Kunden eine gewisse Stornierungsfrist einzuräumen, innerhalb derer es den Fluggesellschaften möglich sein sollte, den Sitz weiterzuverkaufen“, kommentierte VDR-Präsidiumsmitglied Christoph Carnier das Votum der Karlsruher Richter. „Wichtig ist, dass die Airlines weiterhin verpflichtet sind, mindestens die Steuern und Gebühren einschließlich des Kerosinzuschlags zurückzuzahlen, weil sie diese Abgaben erst abführen müssen, wenn der Passagier den Flug angetreten hat.“
Der BGH begründete das Urteil damit, dass der Ausschluss des Kündigungsrechts die Fluggäste nicht unangemessen entgegen der Gebote von Treu und Glauben benachteilige. Der VDR hatte sich im Sinne der Flexibilität von Geschäftsreisenden für ein kundenfreundlicheres Vorgehen der Airlines eingesetzt.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V.
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