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Unternehmen können von Musterfeststellungsklage gegen VW profitieren

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Der Anschluss an die deutsche Musterfeststellungsklage steht nur Verbrauchern offen. Doch auch Unternehmer können von einer Musterfeststellungsklage profitieren. Der deutsche Gesetzgeber hat nämlich vorgesehen, dass ein deutsches Gericht auf Antrag des Klägers, der Unternehmer ist, anordnen kann, die Verhandlung über die Klage bis zur Erledigung des Musterfeststellungsverfahrens auszusetzen, erklärt der Verbraucherschutzverein in Österreich.
„Das bedeutet, dass Unternehmer gegen VW klagen und gleich nach der Klage eine Aussetzung der Verhandlung beantragen können. Damit sollte – auch nach österreichischem Recht – das Risiko, dass Ihre Forderung verjährt, bis zur Entscheidung über die Musterfeststellungsklage gehemmt sein. Wer dann – wird die Musterfeststellungsklage gewonnen – gehörig fortsetzt, kann sich zwar auf keine Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils berufen, hat aber wohl gute Chancen sich gegen VW durchzusetzen“ sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines.
Die Aussetzung der Verhandlung senkt auch das Kostenrisiko für den klagenden Unternehmer, da – bei Vereinbarung von Stundensätzen mit dem eigenen Anwalt – weniger Kosten anfallen und man sich überdies zunächst die Kosten für ein Gutachten erspart.
„Immerhin sind ja auch viele Unternehmer – auch in Österreich – durch den Abgasbetrug von VW geschädigt worden“ betont Kolba. „Die Wirtschaftskammer lässt aber Ihre Mitglieder – über 90 Prozent sind Einzelunternehmer oder Klein- und Mittelbetriebe – da einfach im Regen stehen.“
Der Verbraucherschutzverein fordert daher von der EU aber auch von der Regierung in Österreich, dass bei Massenschäden künftig auch die geschädigten Kleinunternehmer sich bei zu schaffenden Sammelklagen anschließen können.
Quelle: Verbraucherschutzverein in Österreich