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Unglückliche Wortwahl an der Sicherheitskontrolle

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Eine unbedachte Äußerung kann auch nach hinten losgehen. Insbesondere, wenn der Gegenüber humorlos seinen Job erledigt und jede Bemerkung auf eine Goldwaage legt um ggf. zu zeigen, wer am längeren Hebel sitz. So offenbar geschehen am Flughafen in Düsseldorf, wie die ARAG Versicherung an einem Beispiel aufzeigt, das vor Gericht gelandet und für den Kläger günstig ausgegangen ist.

Was war geschehen?
Ein Passagier aus Schleswig-Holstein brachte mit einem unbedachten Kommentar die Sicherheitskräfte am Flughafen Düsseldorf in Aufruhr. Auf die Frage nach seinem Reisezweck antwortete er, er freue sich auf einen „bombigen Urlaub“. Trotz seiner Erklärungen, dass er „bombig“ als „super“ meinte, wurde ihm der Flug in die USA verweigert. Der Mann klagte gegen die Airline und forderte die Erstattung seines Flugtickets, der Rückfahrkarte für die Bahn und der trotzdem in Florida entstandenen Mietwagenkosten. Das Amtsgericht Düsseldorf gab ihm Recht und sprach ihm etwa 1.400 Euro Entschädigung zu. Die Airline hätte die unglückliche Wortwahl richtig interpretieren müssen und war nicht berechtigt, ihn vom Flug auszuschließen (Az.: 42 C 310/18).
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay

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