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Umbaukosten nach 50 000 Kilometern meist wieder eingefahren

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Beim Kostensparen kann die Pkw-Umrüstung auf Autogas durchaus lukrativ sein. Allerdings ist nicht jedes Fahrzeugmodell gleichermaßen vorteilhaft. Für 50 gängige Modelle mit Benzinmotor hat der ADAC jetzt berechnet, ab wann sich die Umrüstung lohnt. Durchschnittlich amortisiert sich die Investition nach rund 50 000 Kilometern. Naturgemäß rechnet sich der Umstieg aufgrund des höheren Kraftstoffverbrauchs bei größeren Fahrzeugen schneller, aber auch bei kleineren Fahrzeugen kann er sich durchaus lohnen. Langfristig lassen sich die Spritkosten oft um mehr als 50,00 Euro pro 1 000 Kilometer senken, da Autogas im Vergleich zu Benzin meist nur die Hälfte kostet.

Vergleichsweise schnell lohnt sich die Umrüstung auf Autogas unter anderem beim Ford Galaxy, Audi A8, Chrysler Voyager, Renault Espace, BMW 740i und VW Sharan. Bei diesen Fahrzeugen waren die Umrüstungsausgaben nach 35 000 bis 38 000 Kilometern wieder eingefahren. Beim Ford können Autofahrer dann rund 80,00 Euro pro 1 000 Kilometer sparen, beim VW rund 60,00 Euro.

Mehr gedulden müssen sich Pkw-Fahrer mit einem smart fortwo. Sie müssen rund 72 000 Kilometer fahren bis sich der Umstieg auf Autogas rentiert. Auch beim Fiat Punto, Renault Twingo, Opel Corsa und Mitsubishi Colt amortisieren sich die Investitionen erst nach über 60 000 gefahrenen Kilometern. Trotzdem kann sich der Umstieg lohnen, wenn das Fahrzeug mehrere Jahre gefahren wird.



Autofahrer müssen für die Autogas-Umrüstung in der Regel mit Kosten zwischen 2000,00 und 3000,00 Euro rechnen. Durch eine spezielle Gaseinspritz-Technik können Ottomotoren mit dem alternativen Antrieb fahren. Wichtig ist, dass eine Herstellerfreigabe für die Umrüstung vorliegt. Entsprechend einer ADAC Umfrage unter Autogasnutzern liegt der Mehrverbrauch allerdings bei 10 bis 20 Prozent. In die ADAC Berechung ist ein um 15 Prozent erhöhter Verbrauch eingeflossen. Der ADAC empfiehlt, für den Einbau nur qualifizierte Fachbetriebe zu beauftragen, die die seit 1. April 2006 vorgeschriebenen Prüfungen der Gasanlagen GAP bzw. GSP durchführen dürfen.