Start News TÜV Nord AG dementiert Versagung der HU-Plakette für Rückrufverweigerer

TÜV Nord AG dementiert Versagung der HU-Plakette für Rückrufverweigerer

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Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich aus Düsseldorf, die ca. 1500 Mandanten als Geschädigte des VW-Abgasskandals vertritt, teilt zu den heutigen Medienberichten, wonach durch das Prüfinstitut TÜV-Nord den Rückrufverweigerern demnächst die HU-Plakette verweigert werden soll, mit, dass es sich um eine „Zeitungsente“ handele.
Wie die TÜV Nord AG durch den Leiter Media Management Konzern-Kommunikation Herrn Kreitlow gegenüber Focus-online verlauten ließ, ist die entsprechende Meldung „nicht korrekt“. Weiter heißt es in der E-Mail des TÜV NORD, die der Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich vorliegt: „Auch TÜV Nord vergibt weiter Plaketten, bis eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschiedet wurde.“
Diese Stellungnahme wurde erforderlich, nachdem der zuständige Focus-Online-Redakteur darauf hingewiesen hatte, dass seiner Redaktion bereits Mitteilungen der Prüfinstitute TÜV-SÜD, DEKRA und GTÜ vorlägen, wonach die Plakette unabhängig von dem Update erteilt werde, erläutern die Anwälte.
Besonders bemerkenswert finden die Anwälte diese Stellungnahme vor dem Hintergrund, dass die Volkswagen AG in ihren Rückrufschreiben ab September 2016 bereits die mögliche Nichterteilung der HU-Plakette für den Fall der unterlassenen Rückrufteilnahme ankündigte. Es stelle sich die Frage, woher die Volkswagen AG diese Kenntnis besaß. Es sei wohl mehr als ein merkwürdiger Zufall, dass ausgerechnet das für die Volkswagen AG als Gutachter zuständige Institut dem Wunsch der Volkswagen AG nachkommen wollte, obwohl es bislang nach Aussage der anderen Institute dafür keine Weisung des Kraftfahrt-Bundesamt gebe. Je mehr Druck auf die Fahrzeugbesitzer ausgeübt werde, desto mehr Personen würden dem Rückruf folgen, so das Kalkül der Volkswagen AG nach Auffassung der Rechtsanwälte.
Quelle: Rogert & Ulbrich – Rechtsanwälte in Partnerschaft