Winterliche Hochdruck-Wetterlagen sind berüchtigt für hartnäckigen Nebel. Der umfasst oft nur wenige Meter, verharrt am Boden, darüber scheint die Sonne. Doch die Sichtbehinderung ist erheblich. Wer mit dem Auto unterwegs ist, hängt sich dann gern an das vorausfahrende Fahrzeug – oft mit zu geringem Abstand. Bei plötzlichen Bremsmanövern kann es dann eng werden.
Die Faustregel besagt: Bei 50 Meter Sichtweite maximal Tempo 50. Das ist auf der Landstraße exakt der Abstand von einem Leitpfahl zum anderen. Befindet man sich also auf Höhe des einen und kann den nächsten noch nicht klar erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 Meter.
Und nur dann darf auch die Nebelschlussleuchte in Betrieb genommen werden. Woraus folgt: Wer mit eingeschaltetem Nebelschlusslicht schneller als 50 km/h fährt oder es bei Regen oder Schneefall benutzt, macht etwas falsch und kann mit einem Verwarngeld von 20 Euro belegt werden. Kommt es wegen der erheblichen Blendwirkung der Nebelleuchte zu einem Unfall, kann das Doppelte fällig sein.
Anders sieht es bei den Nebelscheinwerfern aus: Diese dürfen nicht nur bei Nebel benutzt werden, sondern ebenfalls bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee. Wobei „erheblich“ hier vom Augenmaß des Fahrers abhängt und an keine klaren Vorgaben gebunden ist.
Ohnehin stellt dichter Nebel hohe Anforderungen an das Verantwortungsbewusstsein der Fahrer. Denn diese sollten auch wissen, welche Lichtquellen an ihrem Fahrzeug gerade in Betrieb sind. Denn die meisten jüngeren Modelle verfügen über eine Lichtautomatik, die das Abblendlicht bei einsetzender Dämmerung selbsttätig einschaltet. Der springende Punkt: Die Automatik erkennt tagsüber auftretenden Nebel nicht. Dann passiert es immer wieder, dass vorn nur das Tagfahrlicht brennt oder eben gar nichts, wenn das Auto vor dessen Einführung gebaut wurde.
Hinzu kommt, dass bei Tagfahrlicht das Fahrzeugheck trotzdem dunkel bleibt. Denn bei den weitaus meisten Modellen sind die Rücklichter dann nicht mit eingeschaltet, im Nebel also praktisch unsichtbar.
Deshalb: In der dicken Nebelsuppe keinesfalls auf die Lichtautomatik verlassen, sondern immer von Hand die korrekte Beleuchtung entsprechend der Sichtweite einschalten.
Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. / Bild: Pixabay