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Tatsächliche Fahrtkosten und Kilometerpauschale bei auswärtiger Tätigkeit seit 01.01.2014

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Der Reisekosten-Blog informiert mit einem Hinweis zum Thema Fahrtkosten und Kilometerpauschale bei auswärtiger Tätigkeit.

„Die steuerliche Berücksichtigung der tatsächlichen Fahrtkosten im Zusammenhang mit einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit bleibt im Wesentlichen unverändert.

Statt der tatsächlichen Aufwendungen kann aus Vereinfachungsgründen typisierend je nach Art des benutzten Verkehrsmittels (z. B. Pkw, Motorrad) auch ein pauschaler Kilometersatz (höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz) für jeden gefahrenen Kilometer angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG). Sie betragen je Fahrtkilometer für

– Kraftwagen, z. B. Pkw, 0,30 Euro und

– jedes andere motorbetriebene Fahrzeug 0,20 Euro“…

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