Die Bahn weist die Reisenden darauf hin, dass bereits ab Mittwochmorgen die Züge des Fernverkehrs (IC, EC und ICE) mit einem Ersatzfahrplan unterwegs sind. Mit diesem eingeschränkten Fahrplan versucht die DB, trotz des angekündigten bundesweiten Streiks so viele Reisende wie möglich ans Ziel zu bringen.
Die Deutsche Bahn versucht mit allen Mitteln, die Auswirkungen des Streiks für die Fahrgäste abzumildern. Deshalb verkehren seit heute Morgen nicht nur die Züge des Fernverkehrs nach einem Ersatzfahrplan, ab 09:00 Uhr fährt die Bahn auch im Regionalverkehr mit einem eingeschränkten Fahrplan. Eine Ausnahme bildet Bayern, wo es bis 14 Uhr nur vereinzelt bei der S-Bahn München zu Einschränkungen kommt.
Ziel ist es trotz Streiks so viele Reisende wie möglich ans Ziel zu bringen. Im Fernverkehr gilt weiterhin der ausgedünnte Ersatzfahrplan. Diese Sonderfahrpläne haben auch den Zweck, die Auswirkungen auf den wieder anlaufenden Verkehr am Donnerstag Morgen nach Streikende so gering wie möglich zu halten.
Die gültigen Zugverbindungen sind in einer Liveauskunft (http://reiseauskunft.bahn.de/bin/query.exe/dn?revia=yes&country=DEU&sotRequest=1&existOptimizePrice=1&dbkanal_007=L01_S01_D001_KIN0001_qf-puenktlich_LZ003&S=&REQ0JourneyStopsSID=&REQ0JourneyStopsS0A=1&Z=&REQ0JourneyStopsZID=&REQ0JourneyStopsZ0A=1&returnTimesel=depart&optimize=0&button.weitereopts=Weitere+Suchoptionen) abrufbar.
Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) wird ab 8 Uhr eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33 geschaltet.
Kostenfreie Erstattungen von Fahrkarten aufgrund streikbedingter Zugausfälle
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, bietet die Deutsche Bahn die Möglichkeit, ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen und bei Online-Tickets über www.bahn.de kostenlos erstatten zu lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben.
Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können die von streikbedingten Zugausfällen betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.
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