Nach Angaben von ARAG Experten können Nutzer von Dienstwagen ab sofort noch mehr Steuern sparen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nun auch Kosten für den Unterhalt und Betrieb des Dienstwagens – also beispielsweise Benzin, Versicherung und Inspektionen – steuermindernd geltend gemacht werden können.
Vorher mussten die Steuerzahler Kosten rund um das Dienstfahrzeug selber tragen. Doch die ARAG Experten warnen: Wer seine Belege rund um den Dienstwagen nicht aufbewahrt hat, wird Schwierigkeiten haben, die Kosten nachträglich nachzuweisen (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 2/15).
Quelle: ARAG versicherung
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