Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) dem Hotelverband Deutschland (IHA) am 11. September 2019 mitteilte, wird sie bis auf weiteres auch nach dem Stichtag 14. September 2019 bei Kartenzahlungen im Internet eine sogenannte Starke Kundenauthentifizierung nicht einfordern. Zugleich betont die BaFin, dass alle anderen Regelungen der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) zur Starken Kundenauthentifizierung weiterhin durchgesetzt werden.
„So erleichtert wir wegen des Umsetzungsaufschubs hinsichtlich der Absicherung von Internetbuchungen sind, so deutlich müssen wir die Hotellerie darauf hinweisen, dass Kartentransaktionen im Hotel, wie z.B. Vorautorisierung, Zahlung beim Check-in, Express Check-out, Nachbuchung von Minibarumsätzen, ab dem 14. September 2019 eine Starke Kundenauthentifizierung voraussetzen“, erläutert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
Die BaFin hatte bereits im Juni nach Einräumung eines engen Umsetzungsspielraums durch die Europäische Bankenaufsicht eine mögliche Flexibilisierung bei der Umsetzung der Starken Kundenauthentifizierung signalisiert, für die sich auch der Hotelverband Deutschland (IHA) nachdrücklich eingesetzt hat. Dieser Spielraum wird nun nach entsprechenden Ankündigungen anderer europäischer Aufsichtsbehörden mit der heutigen Mitteilung auch von der BaFin für Kartenzahlungen im Internet genutzt. Die Starke Kundenauthentifizierung gemäß PSD2 erfordert, dass bei allen elektronischen Zahlungen zwei von drei Elementen bestehend aus Wissen, Besitz oder Inhärenz vorliegen müssen.
Quelle: Hotelverband Deutschland IHA – IHA-Service GmbH
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