Seit dem 23. November 2020 ist ein diagnostischer Test für alle internationalen Passagiere erforderlich, die aus einem Land oder einem Risikogebiet kommen, deren Endziel ein Hafen oder Flughafen in Spanien ist, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Wohnort. Gemäß der Verordnung der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vom 9. Dezember 2020, die die Modalitäten von aktiven infektionsdiagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 in Bezug auf die an den Einreisepunkten Spaniens durchzuführenden Gesundheitskontrollen festlegt, wird zum heutigen Tag die folgende Regelung zusätzlich zur Verordnung der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit vom 11. November 2020 hinzugefügt:
Die diagnostischen Tests, die erforderlich sein werden, sind die Tests PCR (COVID-19 RT-PCR), TMA, LAMP, sowie andere Tests, die auf äquivalenten molekularen Techniken basieren. Antigen- oder Schnelltests werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht akzeptiert. Der Test muss innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien durchgeführt werden. Andere diagnostische Tests, wie Antikörper-Schnelltests, Antigen-Schnelltests oder Hochleistungsserologien (ELISA, CLIA, ECLIA) werden erst dann akzeptiert, wenn ihre Verwendung in der Europäischen Union harmonisiert ist.
Das Dokument, das den aktiven Infektionsdiagnosetest belegt, kann auf Deutsch abgefasst sein.
Andere Bestimmungen bleiben unberührt. Der Arbeitsablauf ist wie folgt: Passagiere, die aus Risikoländern kommen, erhalten beim Ausfällen des Gesundheitskontrollformulars, nachdem sie erklärt haben, dass sie 72 Stunden vor ihrer Ankunft eine negative PCR oder TMA durchgeführt haben, einen QR-Code im spanischen Reisegesundheitssystem -SpTH. Die Fluggesellschaften und Reedereien prüfen vor dem Boarding, ob sie über den QR-Code verfügen. Ausnahmsweise kann das Papierformular jedoch beim Boarding vorgelegt werden, wenn das Dokument den negativen Nachweis erbringt.
Der Passagier muss während seiner Reise das Dokument mit sich führen, das beweist, dass der diagnostische Test mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bei dem Dokument muss es sich um das Original handeln, das in spanischer, englischer oder deutscher Sprache auf Papier oder in elektronischer Form verfasst sein und mindestens den Vor- und Nachnamen des Reisenden, die Pass- oder Personalausweisnummer, das Datum des Tests, die Identifikations- und Kontaktdaten des Analysezentrums, die angewandte Technik und das negative Testergebnis enthalten muss.
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