Ein gutes Gefühl für einen geringen Betrag ist der Hauptgrund für den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die in der Regel dem Reisenden entweder im Reisebüro oder im Internet bei der Buchung angeboten wird. Auf einen Blick in die Versicherungsbedingungen verzichten die allermeisten Reisenden dabei.
Die werden frühestens eingesehen, wenn der Versicherungsfall eintritt und die Versicherung leisten soll.
Grundsätzlich zahlt die Reiserücktrittsversicherung für den Fall, dass eine Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Dazu zählt unter anderem eine Erkrankung des Versicherten, ein Familienereigniss wie zum Beispiel der Tot eines Angehörigen oder Arbeitslosigkeit. Muss in einem solchen Fall die geplante Reise abgesagt werden, übernimmt der Versicherer die Stornokosten entweder ganz oder, gemäß dem gewählten Versicherungsschutz, teilweise.
In der Regel ist neben dem Rücktritt auch der Abbruch einer Reise mitversichert. Die Versicherung leistet bei vorzeitiger Beendigung der Reise, zum Beispiel bei einer Erkrankung im Urlaub.
Soll eine Reise nicht angetretten werden, weil sich die Sicherheitslage im Zielgebiet verändert hat, springt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein. Hier bedarf es einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts, um von der Reise zurücktreten zu können oder kostenfrei umzubuchen.
Die Reiserücktrittsversicherung wird auch nicht leisten, wenn ein gebuchter Flug gecancelt werden soll, weil „etwas dazwischen gekommen ist“. Die Frage kam in der Community gutefrage.net auf. In einem solchen Fall wird der Reisende auf den Stornokosten sitzen bleiben.
Neben dem Versicherungsschutz ist auch die Dauer der Versicherung zu beachten. Normalerweise wird die Versicherung für eine Reise abgeschlossen. Wer mehrmals im Jahr unterwegs ist, kann die Reiserücktrittsversicherung auch für ein ganzes Jahr abschließen, wobei die Kündigungsfristen im Auge behalten sein wollen. Wird die Versicherung nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei hochwertigen Reisen sollte der Versicherungsschutz nicht zu knapp bemessen sein. Ob ein Selbstbehalt sinnvoll ist, um den Versicherungsbeitrag zu drücken, muss jeder Reisende für sich selbst beantworten. Ist der Selbstbehalt höher als der Reisepreis, macht eine Reiserücktrittsversicherung nur wenig Sinn.