Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Dritte und deren Besteuerung, insbesondere für Incentive- und Tagungsreisen, Geschenke, Bewirtungen, Betriebsveranstaltungen, Warengutscheine und Mahlzeiten, unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens zur Besteuerung von Sachzuwendungen gem. § 37b EStG, ist das Thema des Seminars der Albertakademie am 20.04.2015 von 09.00 bis 16.00 Uhr im InterCity-Hotel Hamburg Hauptbahnhof.
Seminarinhalte:
– Was sind Sachzuwendungen?
– Welche Sachzuwendungen sind steuerfrei und welche steuerpflichtig?
– Mit welchem Wert sind Sachzuwendungen zu versteuern?
– Typische Formen von Sachzuwendungen und deren steuerliche Behandlung: Betriebsveranstaltungen, Geschenke, Incentives, Aufmerksamkeiten, Mahlzeiten)
– Wann kommen die steuerlichen Grenzen von 10 €, 35 €, 40 € und 44 € zur Anwendung?
– Wie sichergestellt werden kann, dass Sachzuwendungen vollständig erfasst und richtig versteuert werden?
– Welche Regelungen sollten im Unternehmen zur Erfassung von Sachzuwendungen vorhanden sein?
– Wie sind Sachzuwendungen zu versteuern? (Individualversteuerung, Pauschalbesteuerung gem. § 40 und 37b EStG)
– Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Sachzuwendungen
– Neue Urteile des Bundesfinanzhofs zu Sachzuwendungen
– Neues BMF-schreiben zur Anwendung des § 37b EStG (Pauschalbesteuerung für Sachzuwendungen)
– Neue Urteile des Bundesfinanzhofs zur Anwendung des § 37b EStG
Anmeldung: direkt beim VERLAG E. ALBERT, Fax 040-603 27 58 oder info@albertakademie.de.
Seminarort: InterCity-Hotel Hamburg Hauptbahnhof.
Teilnahmepreis: 450 Euro pro Person, zzgl. USt. inkl. Pausengetränke, ausführliche Seminarunterlagen und Mittagsmenü im Tagungshotel. Referent: Diplom-Betriebswirt Uwe Albert.
Weitere Infos finden Sie unter www.albertakademie.de
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