Start Aktuell Schutzschirm für die Tagungs- und Eventbranche in Österreich

Schutzschirm für die Tagungs- und Eventbranche in Österreich

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Um mehr Planungssicherheit für die Tagungs- und Eventbranche gewährleisten und ein Stück Sicherheit zurück geben zu können, wurde von der österreichischen Bundesregierung der Veranstaltungsschutzschirm ins Leben gerufen.

Mit einer Höhe von 300 Millionen Euro hat der von der Bundesregierung beschlossene Schutzschirm für Veranstalter das Ziel, die weitere Planung von Veranstaltungen zu ermöglichen und dabei das Risiko für den Veranstalter zu minimieren.

Zu Beginn war dir maximale Fördersumme pro Veranstalter auf 1 Million Euro festgesetzt. Dies wurde bereits auf 2 Millionen Euro pro Veranstalter erhöht. In weiterer Folge wurde nun – um auch Großveranstaltungen entsprechend unterstützen zu können – der Schutzschirm II ins Leben gerufen. Hier beträgt die maximale Haftungssumme pro Veranstalter 10 Millionen Euro und kann seit Juli 2021 beantragt werden.

Beide Schutzschirme gelten für Veranstaltungen, die in Österreich stattfinden und können auch von Veranstaltern und Planern, mit Sitz außerhalb Österreichs beantragt werden. Alle Details zu den Voraussetzungen und Fristen sind online im Whitepaper des Salzburg Convention Bureaus ersichtlich. Der Download ist kostenlos und das Whitepaper steht sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch zur Verfügung.

Schutzschirm I & II im Überblick

Schutzschirm I

– Ursprünglich war der Schutzschirm auf 1 Mio. Euro pro Veranstalter begrenzt.
– Eine erste Erhöhung auf 2 Mio. Euro pro Veranstalter erfolgte am 31. März 2021.
– Anträge können noch bis Anfang Dezember 2021 bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) eingebracht werden.
– Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von bis zu 90% der förderbaren Kosten. Dieser wird ausbezahlt, wenn die Veranstaltung Covid-19 bedingt abgesagt wird oder nur eingeschränkt stattfinden kann.

Schutzschirm II

– Damit auch große und besonders wertschöpfungswirksame Veranstaltungen unterstützt werden können.
– Dabei handelt es sich um eine Haftung für bis zu 80% des nachgewiesenen finanziellen Nachteils.
– Die maximale Haftungssumme beträgt dabei 10 Mio. Euro pro Veranstalter.
– Der Schutzschirm II kann bei der ÖHT beantragt werden.
– Die Beantragung ist bis Ende Oktober 2021 möglich.
– Wie beim Schutzschirm I können Veranstaltungen, die bis Ende 2022 stattfinden, eingereicht werden.

Beide Schutzschirm Modelle können online bei der Österreichischen Hotel & Tourismus Bank beantragt werden.

Im #meetSalzburg Magazin vom Salzburg Convention Bureau gibts es weitere Infos zum Thema Schutzschirm I & II. Zudem steht ein Whitepaper mit allen wichtigen Daten & Fakten zu Schutzschirm I & II KOSTENLOS zum Download zur Verfügung.