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Sachbezugswerte für 2017 stehen fest

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Am 04.11.2016 hat der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für Verpflegung ab Januar 2017 verabschiedet, berichtet der Reisekosten-Blog. Dabei stimmte er den Werten, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Verordnungsentwurf zur „Neunten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ am 29.08.2016 vorlegte, zu.
Mit dieser Änderung werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2015 bis 2016 um 1,9 % gestiegen. Der Wert für Unterkunft bzw. Mieten hat sich dagegen nicht verändert.
Der Monatswert für Verpflegung wird daher von 236 Euro auf 241 Euro angehoben. Damit sind ab Januar 2017 für verbilligte bzw. unentgeltliche Mahlzeiten 1,70 Euro für ein Frühstück und 3,17 Euro für ein Mittag-/Abendessen anzusetzen.
Eine Änderung bzw. Erhöhung des Sachbezugs für freie Unterkunft erfolgt wie erwartet dagegen auch in 2017 nicht – der Sachbezugswert bleibt damit bundeseinheitlich bei 223 Euro im Monat.
Die Neuregelungen treten zum 01.01.2017 in Kraft, damit die Neuregelungen ab dem ersten Abrechnungsmonat des neuen Jahres Anwendung finden können.
Quelle: www.Reisekosten-Blog.de