Es liegen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2019 vor, berichtet der Reisekosten-Blog. Die endgültige Verabschiedung des Entwurfs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für die „Elfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ mit den voraussichtlichen Sachbezugswerten für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2019 wird wahrscheinlich im Herbst 2018 erfolgen.
Was soll sich für 2019 ändern?
Wie bereits letztes Jahr sollen die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst werden. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2017 bis 2018 um 2,2 % gestiegen. Und der Verbraucherpreis für Unterkunft bzw. Mieten legte ebenfalls um 2,1 % zu.
Für 2019 sollen sich damit die maßgeblichen Werte für freie Unterkunft bzw. Verpflegung erhöhen:
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