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Reisebeschränkungen für Reisen in die EU

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Nach einer Überprüfung im Rahmen der Empfehlung zur schrittweisen Aufhebung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU hat der Rat die Liste der Länder, für die die Reisebeschränkungen aufgehoben werden sollten, aktualisiert. Wie in der Empfehlung des Rates vorgesehen, wird diese Liste weiterhin alle zwei Wochen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
Auf der Grundlage der in der Empfehlung genannten Kriterien und Bedingungen sollten die Mitgliedstaaten ab dem 28. Januar 2021 die Reisebeschränkungen an den Außengrenzen für Einwohner der folgenden Drittstaaten schrittweise aufheben:
– Australien
– Neuseeland
– Ruanda
– Singapur
– Südkorea
– Thailand
– China, vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit
Die Reisebeschränkungen sollten auch für die Sonderverwaltungsregionen Chinas Hongkong und Macau – vorbehaltlich der Bestätigung der Gegenseitigkeit – schrittweise aufgehoben werden.
Einwohner von Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt sollten für die Zwecke dieser Empfehlung als EU-Einwohner gelten.
Die Kriterien zur Bestimmung der Drittstaaten, für die die derzeitige Reisebeschränkung aufgehoben werden sollte, betreffen insbesondere die epidemiologische Lage und die Eindämmungsmaßnahmen, einschließlich räumlicher Distanzierung, sowie wirtschaftliche und soziale Erwägungen. Sie werden kumulativ angewandt. Ferner sollte regelmäßig und auf Einzelfallbasis die Gegenseitigkeit berücksichtigt werden.
Auch die assoziierten Schengen-Länder (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) beteiligen sich an dieser Empfehlung.
Quelle: Europäischer Rat / Bild: Pixabay