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Rechtssicherheit für kontaktlosen Check-in im Hotel

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Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 17. Juni 2020 die noch ausstehende Beherbergungsmelde- datenverordnung verkündet und damit Rechtssicherheit für den kontaktlosen Check-in im Hotel geschaffen, berichtet Tourismus-Business.de.
Der digitale Hotelmeldeschein ist zwar schon seit dem 1. Januar 2020 mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetz zulässig, doch erst mit der heute vom Bundesinnenministerium erlassenen Rechtsverordnung herrscht Rechtssicherheit bezüglich des genauen Prozederes und der Schnittstellenanforderungen. „Wir begrüßen, dass der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier nun durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren mittels Personalausweis oder – für die Praxis wohl relevanter – mittels Kreditkarte ersetzt werden kann. Diese von uns seit vielen Jahren geforderten Änderungen kommen gerade noch rechtzeitig, um den Hotels in Zeiten der Corona-Pandemie beim Wiederhochfahren der Betriebe auch einen kontaktlosen, digitalen Check-in der Gäste rechtssicher zu ermöglichen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
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