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Rechtliche Hürden bei kurzen Geschäftsreisen ins Ausland

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Die rechtssichere Gestaltung von längerfristig geplanten Mitarbeitereinsätzen ist heutzutage bei den meisten Personalverantwortlichen international tätiger Unternehmen fester Bestandteil. Anders sieht es hingegen bei kurzfristigen Geschäftsreisen aus, obwohl hier gleichermaßen die Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze innerhalb der EU und des EWR gelten.

Seit vielen Jahren sind hierbei die Augen des Travel-Management hauptsächlich auf die A1-Bescheinigung gerichtet. Doch die richtige Vorbereitung einer Geschäftsreise birgt viele weitere Facetten. Zwingend von der A1-Bescheinigung abzugrenzen sind etwa die arbeitsrechtlichen Anforderungen, die es bei Geschäftsreisen innerhalb der EU, dem EWR und der Schweiz zu berücksichtigen gilt. Hintergrund sind die bereits langjährig bestehende Entsenderichtlinie und dessen Durchführungsverordnung, aber auch die neuesten Anpassungen durch eine Reform im Jahr 2018.

Die Unternehmensberatung BDAE Consult kennt diese Verflechtung von rechtlichen Hürden schon lange. Das Consulting-Team hat sich auf die Vorbereitung und Ausgestaltung des Arbeitens im Ausland spezialisiert und bietet das notwendige Know-how, um im Bereich Geschäftsreisen rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Die BDAE Consult bietet regelmäßig einschlägige Online-Seminare an. Die Auslandsexperten möchten damit Personalverantwortlichen sowie HR-Entscheidern das nötige Wissen an die Hand geben, um in ihrem Unternehmen den Mitarbeitern das Arbeiten im Ausland zu ermöglichen. Das nächste Seminar am 20. März 2024 bietet Gelegenheit, Geschäftsreisen in der EU, dem EWR und der Schweiz im Detail zu betrachten und einzelne Aspekte genau zu beleuchten. Unter anderem soll es um folgende Themen gehen:

– Welchen Hintergrund und welchen Zweck hat das Meldeverfahren?
– Welche zwingendrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes sind zu berücksichtigen und wie ist dies in der Praxis umzusetzen?
– Was besagt der Equal-Pay Grundsatz durch Reform der Entsenderichtlinie? Wie erfolgt die Lohngegenüberstellung in der Praxis?
– Welche Relevanz haben Tarif-/Kollektivverträge im Ausland und wie sind diese zu berücksichtigen?
– Länderspezifische Unterschiede im Meldeverfahren: Wo, wann und was ist zu melden?

Wer das unternehmenseigene Travel-Management zukunftssicher machen will, sollte sich zum Online-Seminar des BDAE am 20. März 2024 anmelden – und auch einen Blick auf die nachfolgenden Veranstaltungen werfen. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail ( consult@bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68 74-0).
Quelle: BDAE / Bild: Pixabay

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