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Pauschalen für Auslandsreisen 2023

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Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2023 bekannt gemacht, erklärt der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR).

Die Ländertabelle des Finanzministeriums ist im entsprechenden BMF-Schreiben in der „Übersicht über die ab 1. Januar 2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland“ ab Seite 4 dargestellt. Fett gedruckt kennzeichnet sind dabei die Änderungen gegenüber 2021. (Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge galten auch im Kalenderjahr 2022.)
Hier gibt es die Information zur „https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2022-11-23-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2023.htmlSteuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2023“. Auf der Seite bietet das Bundesfinanzministerium ein PDF an.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. / Bild: Pixabay

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