Kann ein Passagier nicht mehr online einchecken, weil er beim Erwerb seines Tickets nicht davor gewarnt wurde, dass ihm dafür nur noch wenige Minuten bleiben, müssen ihm die Kosten des versäumten Fluges erstattet werden. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf, wonach eine Nebenpflicht aus dem Beförderungsvertrag verletzt wurde (Az.: 37 C 294/24).
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay
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