Für die USA-Einreise ist am 21.01.2016 ein Gesetz umgesetzt worden, das einige Änderungen des Visa Waiver Programms vorsieht. Grund, so die US-Behörden, sind verschärfte Sicherheitsbestimmungen, berichtet der Verband Deutsches
Reisemanagement e. V..
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen, ebenso Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 im Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben. Ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.
Bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden für den o.g. Personenkreis ab sofort ungültig. Doppelstaater mit bislang gültiger ESTA-Genehmigung, bei denen diese Eigenschaft den US-Behörden aufgrund des ESTA-Antrages bekannt ist, werden von den US-Behörden per e-mail über die Aufhebung ihrer ESTA-Genehmigungen informiert. Dieser Personenkreis muss nach derzeitigem Kenntnisstand für die Einreise in die USA ein Visum beantragen.
Dem o.a. Personenkreis wird daher dringend empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum zu beantragen.
Die US-Regierung prüft derzeit noch, inwieweit möglicherweise weitere Personen, die sich nach dem 01.03.2011 in einem der og. vier Länder aufgehalten haben, nach einer Einzelfallprüfung von den nun in Kraft getretenen Verschärfungen ausgenommen werden können (wie z.B. Journalisten, Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen, Geschäftsreisende nach Iran und Irak).
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V.
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