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Neuregelung ab 1.1.2007 durch den Bundestag beschlossen

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Seminare für die Umsetzung in der Praxis laufen an
Der Deutsche Bundestag hat am 09.11.2006 das Jahressteuergesetz 2007
verabschiedet.

Mit diesem Gesetz wird eine völlig neue Möglichkeit für die Besteuerung
von Sachzuwendungen eingeführt, die vor allem positive Auswirkungen auf Incentive-
Reisen und Tagungsreisen mit Freizeitanteil hat.
Ab 2007 können Arbeitgeber die Lohnsteuer einheitlich pauschal mit 30 % für ihre
Mitarbeiter übernehmen. Außerdem ist es künftig für Unternehmen möglich, die Lohnund
Einkommensteuer für Dritte (Geschäftsfreunde und deren Mitarbeiter) ebenfalls mit
30 % pauschal zu übernehmen. Der Dritte wird damit von der Steuer freigestellt. Die
Neuregelung findet sich in § 37 b EStG.
Mit dieser bisher nicht möglichen Besteuerung entspricht der Gesetzgeber einer 10 Jahre
alten Forderung der Albertakademie in Hamburg nach der Möglichkeit einer
Steuerübernahme mit befreiender Wirkung für Dritte! Durch diese Neuregelung werden
Incentive-Reisen und Tagungsreisen mit Freizeitanteil als Motivationsinstrument wieder
höchst attraktiv!

www.albertakademie.de
Die Albertakademie, offizieller Weiterbildungspartner der STRATOS TMS Solutions GmbH,
bietet aus aktuellem Anlass allen Interessierten Seminare zu dieser Neuregelung an, um
die Umsetzung in der betrieblichen Praxis zu erleichtern. Die Seminare sind empfohlen
für Leiter der Bereiche Personal, Marketing, Controlling, Travelmanagement,
Reisekostenabrechnung sowie deren Mitarbeiter, Personalreferenten und
Reisestellenleiter.

Fordern Sie Ihre Anmeldeunterlagen mit den konkreten Seminarterminen und
Veranstaltungsorten sowie weiteren Informationen ab bei: STRATOS TMS Solutions
GmbH (www.stratos-tms.de, Tel.: 034203 61-0, Fax: 034203 61-333, E-Mail:
anfrage@stratos-tms.de).