Vor Kurzem haben Deutschland und Moldawien ein Sozialversicherungsabkommen (SVA) unterzeichnet. Damit hält die Bundesrepublik insgesamt mit 18 Ländern außerhalb Europas ein Sozialversicherungsabkommen.
„Vorteile dieser Abkommen sind beispielsweise die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten beider Länder für die Rente, um die Voraussetzung für eine Rente im jeweiligen Land zu erfüllen“, weiß Omer Dotou, Leiter der Unternehmensberatung für Auslandsentsendungen bei der BDAE Gruppe. Zudem bleibt eine vorübergehende Beschäftigung im Vertragsstaat im Rahmen einer Entsendung während der ersten zwei Jahre in der Heimat versicherungspflichtig und die Rente wird uneingeschränkt in das jeweils andere Land gezahlt.
Das Abkommen umfasst jedoch nicht den Bereich der Krankenversicherung, weshalb Dotou Unternehmen, die Geschäftsreisende und Expats nach Moldawien schicken, empfiehlt, eine Auslandskrankenversicherung für berufliche Aufenthalte abzuschließen.
Als Verbindungsstelle für die Republik Moldau sind die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, der Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See vorgesehen. Diese drei Träger werden dann mit der Durchführung des Abkommens im Bereich Rentenversicherung betraut.
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