Anlässlich der am 7. Mai durch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) vorgelegten Studie zu kontaminierter Kabinenluft hat der saarländische Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Tourismuspolitik der Grünen Bundestagsfraktion eine umfassende Analyse der Studie vorgelegt und den Inhalt der Sicherheitsempfehlungen scharf kritisiert.
Darüber hinaus hat er der Bundesregierung vorgeworfen, die „Studie“ werfe mehr Fragen auf, als sie beantworte.
Tressel: „Diese Studie ist der Ausdruck des eigenen Scheiterns. Zunächst wollte man von einem Problem nichts wissen. Dann waren es Einzelfälle, die aber alle nicht so schlimm waren. Und nun zeigt sich: Es sind weder Einzelfälle, noch ist es harmlos. Es ist ein Problem.“
Auf Seite 89 der Studie wird festgehalten, dass die Kabinenluft verunreinigt sein kann, dass Personal und Passagiere infolgedessen ausgefallen oder erkrankt sind und Piloten Sauerstoffmasken nutzen mussten, um einen sicheren Flug zu gewährleisten. „Die Seiten davor sind jedoch voller Widersprüche“ findet Tressel. Schon im Juli 2013 stellte Tressel fest, dass die Zahlen der Bundesregierung Anlass zum Zweifeln gaben. Und so erstaunt es, dass nun binnen einen Jahres aus etwa 300 Vorfällen zwischen 2008 und 2013, nun auf einmal mehr als doppelt so viele ab dem Jahr 2006 werden. „Auch hier beißt sich die Studie mit den Antworten der Bundesregierung auf unsere Anfragen.“ Wie kommt es auf einmal zu 663 Meldungen? Die BFU meint, es sei eine „Übersensibilität“ (S.63). Tressel hat eine andere Antwort parat: „Der Anstieg zeigt vor allem, dass das Meldeverfahren – trotz sehr eindeutiger politischer Vorgaben – lange Zeit nicht angewendet wurde. Die EU-Verordnung (996/2010) hat hier eine deutliche Besserung gebracht. Jetzt kann die Besatzung direkt melden. Die Meldungen werden so nicht mehr durch die Airlines kassiert, weil dann unangenehmen Untersuchungen drohen könnten.“
Kritik nimmt Tressel auch an der Studie selbst. Die Interpretation der Zahlen ohne Bezugnahme auf eine einzige wissenschaftliche Quelle entspräche nicht den heutigen Standards einer Studie. Doch noch viel gravierender sei, dass die Zugänglichkeit der zu untersuchenden Daten von Seiten des BFU bemängelt würde und gleichzeitig – ohne diese zu besitzen – abschließende Bewertungen vorgenommen würden, so Tressel. So seien der Studie zufolge von den 663 Ereignissen 596 nicht meldepflichtig (S.72). Doch Untersuchungen konnten hierzu nicht vorgenommen werden. Tressel: „Zur Versachlichung trägt diese Aussage jedenfalls nicht bei. Insbesondere, wenn man sich anschaut, aus wie vielen gemeldeten Störungen durch Untersuchungen der BFU auf einmal schwere Störungen werden.“ Ein Beispiel aus dem Jahr 2012: 201 Fälle mit kontaminierter Kabinenluft wurden dem LBA gemeldet. Von 79 weiß die BFU. Nur in 14 Fällen konnte eine adäquate Untersuchung vorgenommen werden. Und dabei wurden 8 schwere Störungen festgestellt. (vgl. BT-Drs. 18/222, S.7).
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