Wenn ein Mitarbeiter über die Grenze ins EU-Ausland zur Dienstreise aufbrechen muss, hat er künftig das Entsendeformular A1 mitzunehmen. Damit weist er auf Verlangen nach, dass er in Deutschland Beiträge zur Sozialversicherung, vor allem in die Krankenversicherung, zahlt. Seit 1. Januar 2019 sind die Arbeitgeber zu dem elektronischen Verfahren verpflichtet, bis 30. Juni 2019 kann ausnahmsweise noch die Papierform genutzt werden.
Die LKR kritisiert, dass diese Bürokratie insbesondere für den Mittelstand völlig unpraktikabel ist und grenzüberschreitendes unternehmerisches Engagement innerhalb der EU behindert. Bei mehrmonatigen Entsendungen mag das sinnvoll sein. Nicht jedoch bei kurzen Grenzüberschreitungen, beispielsweise von wenigen Stunden. Auch hier verlangen die jetzigen Regelungen, dass ein Arbeitgeber mindestens 3 Tage vor Antritt der Dienstreise seines Mitarbeiters den Antrag für das Entsendeformular A1 stellen muss. Reist ein Beschäftigter z.B. in die Niederlande und anschließend weiter nach Belgien, so muss sein Arbeitgeber sogar für beide Länder gesondert dieses Formular beantragen. Eine akute Dienstreise, die erst 1 oder 2 Tage vor der Abreise erforderlich wird, ist so gar nicht mehr möglich.
Wer meint, die Vorschrift, die bisher sowieso kaum jemand kennt, müsse man nicht ernst nehmen, liegt falsch: vor allem in Österreich und Frankreich wird beispielsweise in Hotels oder an Tankstellen geprüft, ob ein Reisender das Entsendeformular A1 mit sich führt. Ist das nicht der Fall, werden Verwarnungsstrafen fällig.
Die LKR setzt sich dafür ein, dieser übermäßigen Bürokratie ein Ende zu setzen. Der aufwendige Nachweis A1 ist nicht verhältnismäßig. Im Zeitalter der Globalisierung müssen innerhalb der EU zeitnahe Meetings auch grenzüberschreitend möglich sein.
Quelle: LKR – Die Eurokritiker
Anmerkung der Red.:
Man mag zur Politik der Partei „LKR – Die Eurokritiker“ stehen wie man will. Hier haben „Die Eurokritiker“ allerdings nicht ganz unrecht, weshalb der Beitrag den Weg auf diese Seite gefunden hat.
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