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Neue EU-Verordnung für Firmenwagen von Grenzgängern

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Gerade Unternehmen in grenznahen Regionen müssen seit 01.05.2015 bei der Dienstwagengestellung aufpassen. Denn für den Fall, dass sie ihren Arbeitnehmern den Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, trifft sie eine neue Durchführungsverordnung der EU (EU 2015/234), die schnell zum abgabenrechtlichen Problem werden kann, beschreibt der Reisekosten-Blog.
Die Neuregelungen für die grenzüberschreitende Nutzung von Firmenfahrzeugen aus Nicht-EU-Ländern durch EU-Bürger sollen einen Missbrauch von Beförderungsmitteln bzgl. der vorübergehenden Verwendung ausschließen.
Laut der EU-Durchführungsverordnung gilt seit 01.05.2015 Folgendes:
„Die neuen Vorschriften gestatten die private vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln von einer natürlichen Person, die im Zollgebiet der Union ansässig und beim außerhalb dieses Zollgebiets ansässigen Eigentümer, Mieter oder Mietkaufnehmer des Beförderungsmittels beschäftigt ist,
– für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort des Beschäftigten oder
– für die Ausführung einer im Arbeitsvertrag der betreffenden Person vorgesehenen beruflichen Aufgabe.
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