Arbeiten im Ausland – was für viele Arbeitskräfte nach einem Traum und für die Team-Leitung nach einer ungewöhnlichen, aber durchaus realisierbaren Herausforderung klingt, weckt in der Personalabteilung und beim Travel-Management eher Sorgen. Die rechtliche und organisatorische Vorbereitung und Begleitung des Tätigwerdens im Ausland scheinen oft viel zu komplex. Schließlich können die Anforderungen von Land zu Land unterschiedlich sein.
Dabei hat jeder Arbeitgeber, der diese Arbeitsform anbieten kann, im „war for talents“ einen immensen Wettbewerbsvorteil. Auch die rechtlichen Hürden lassen sich meistern – mit der richtigen Vorbereitung!
Einen guten Einstieg bieten die Videos, die der aufs Leben und Arbeiten im Ausland spezialisierte Versicherungsexperte BDAE online gestellt hat. In den kurzweiligen Clips bringen die Experten des Unternehmens auf den Punkt, wie sich einzelne Arbeitsformen wie Homeoffice, Remote Work und Workation unterscheiden. Sie erläutern auch, welche rechtlichen Pflichten auf Arbeitgeber und welche auf die Arbeitskräfte zukommen.
Im aktuellen Video wendet sich Steuerexperte Michael Yönden von der Kanzlei Stahl | Yönden | Witt an die Arbeitskräfte selbst und geht auf die steuerrechtlichen Herausforderungen des Homeoffice im Ausland ein.
In den Videos stehen häufig die Experten der BDAE Consult vor der Kamera. Diese Unternehmensberatung, die zur BDAE Gruppe gehört, unterstützt Unternehmen darin, Auslandsaufenthalte von Arbeitskräften rechtssicher auf die Beine zu stellen.
Die BDAE Consult bietet außerdem regelmäßig einschlägige Online-Seminare an. Die Auslandsexperten möchten damit Personalverantwortlichen sowie HR-Entscheidern das nötige Wissen an die Hand geben, um in ihrem Unternehmen das Arbeiten im Ausland zu ermöglichen.
Das nächste Online-Seminar behandelt das Thema „Mobiles Arbeiten und Workation: Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen“. Bei der Online-Veranstaltung am Mittwoch, 28. Februar 2024 beleuchten die Experten der BDAE Consult steuerrechtliche Rahmenbedingungen in Staaten mit und ohne Doppelbesteuerungsabkommen und erläutern die Anwendung der sogenannten 183-Tage-Regelung.
Darüber hinaus geht das Team auf arbeitsrechtliche Anforderungen ein und prüft möglichen vertraglichen Handlungsbedarf. Die BDAE Consult zeigt auf, welche Anträge zwingend gestellt werden sollten und wie sich Unternehmen optimal darauf vorbereiten können.
Wer das unternehmenseigene Travel-Management zukunftssicher machen will, sollte sich zum Online-Seminar am 28. Februar 2024 anmelden – und auch einen Blick auf die nachfolgenden Veranstaltungen werfen. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt per E-Mail ( consult@bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68 74-0).
Quelle: BDAE / Bild: Pixabay