Zwei Ingenieure werden von ihrem Arbeitgeber in den Irak entsandt und während der Reise Opfer einer Entführung. Nach einer 99-tägigen Gefangenschaft kommen sie dank dem Einsatz eines Krisenstabs und dem Auswärtigen Amt wieder auf freien Fuß. Obwohl dieses Szenario bereits zehn Jahre zurückliegt, ist es noch immer brandaktuell. Denn das Sicherheitsbewusstsein in deutschen Unternehmen hat sich seitdem nicht bedeutend weiterentwickelt, zumindest, wenn es um mittelständische Betriebe geht.
„Nach wie vor verletzen viele Arbeitgeber ihre Führsorgepflicht, indem sie Mitarbeiter ohne entsprechende Vorbereitung oder Absicherung in Krisenländer entsenden“, erklärt Markus Weidenauer, Sicherheitsexperte und Geschäftsführender Gesellschafter der SecCon Group GmbH in München.
Entführungsindustrie auf dem Vormarsch
Mit einer wachsenden Anzahl an Krisenherden weltweit geht das Risiko einher, dass Mitarbeiter eines Unternehmens Opfer der sich in den letzten Jahren gegründeten und sehr lukrativen Entführungsindustrie werden. „Während große Konzerne sich den gestiegenen Anforderungen bereits vor Jahren angepasst und Sicherheitsstrukturen implementiert haben, die auch eine Reiseabteilung mit einer Länderanalyse sowie ein entsprechendes Krisenmanagement einschließen, gibt es in vielen mittelständischen Unternehmen noch immer kein Bewusstsein dafür“, beschreibt Markus Weidenauer die vorherrschende Situation. „Ich selbst habe es bereits erlebt, dass Mitarbeiter in Krisenregionen versandt werden mit nichts an der Hand außer einem Erste-Hilfe-Päckchen.“ Doch das fehlende Risikobewusstsein setzt nicht nur Menschenleben aufs Spiel, sondern verursacht mitunter auch existenzbedrohende Kosten.
Zwischen Korruption und Krisenstab
Ursächlich für den Status quo ist jedoch kein generelles Desinteresse am Wohlergehen der Mitarbeiter, sondern vor allem mangelndes Wissen. Zunächst einmal ist vielen Unternehmern der Umfang ihrer Fürsorgepflicht nicht bekannt. Sie glauben, dass sich die BRD in einem Entführungsfall einschaltet und die entsprechenden Verhandlungen sowie das Lösegeld übernimmt. „Das tut sie auch, jedoch müssen Unternehmer den Betrag sowie die angefallenen Kosten für Rückholung und Krisenstab anteilig an die BRD zurückzahlen“, so der Sicherheitsexperte. Gleichzeitig herrscht der Irrglaube, dass sich im Ernstfall die Polizei im jeweiligen Land einschaltet. Von Seiten der exekutiven Organe des Entführungslandes ist jedoch nur bedingt Hilfe zu erwarten, da in Ländern mit Entführungstourismus auch eine verstärkte Gefahr von Korruption innerhalb staatlicher Strukturen besteht.
Risikobewusstsein schärfen
Hinzu kommt, dass es aufgrund des mangelnden Risikobewusstseins in mittelständischen Unternehmen keine Stelle gibt, die sich für das Thema Sicherheit zuständig fühlt. „Hier ist Aufklärung in Form von professioneller Beratung gefragt und im Anschluss eine erste Umsetzung zumindest kleiner Schritte. Hierzu zählen beispielsweise die Einholung von Reisehinweisen über das Zielland, Sensibilisierungstrainings in Bezug auf spezifische dort vorherrschende Sicherheitsrisiken und Aufbau- und Implementierung eines firmeninternen Krisenmanagements“, erklärt der Geschäftsführer der SecCon Group. Auch bietet es sich an, sich über den Leistungsumfang einer K&R-Versicherung zu informieren, mit der deutlich mehr einhergeht als eine reine Zahlung des Lösegelds im Entführungsfall. Hierzu zählen entsprechende Trainings, die Übergabe einer 24/7-Notfallnummer sowie Briefings zum jeweiligen Land. „Mit diesen Maßnahmen können mittelständische Unternehmen ihren Beitrag zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter leisten und gleichzeitig auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein“, fügt Markus Weidenauer hinzu.
Weitere Informationen gibt es unter: http://seccon-group.de/
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