EU-Bürger, die in einem anderen Staat Hilfe brauchen, der nicht zur Europäischen Union gehört und wo das eigene Heimatland nicht vertreten ist, können sich nun an die Botschaft oder an das Konsulat eines anderen EU-Mitglieds wenden, erklärt der BDAE im neuen Journal. Seit dem 1. Mai 2018 haben sie Anspruch auf konsularischen Beistand in jeder EU-Auslandsvertretung außerhalb der EU. Festgelegt wurde auch, wie die Mitgliedstaaten bei gemeinsamen Notfallplänen zusammenarbeiten sollen, um EU-Bürger im Fall einer Krise oder Naturkatastrophe zu schützen.
Fast sieben Millionen EU-Bürger reisen oder leben außerhalb der EU in Ländern oder Gebieten, in denen ihr eigener Mitgliedstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat. Die neue Regelung sorgt dafür, dass alle EU-Bürger gleichbehandelt werden, wenn sie außerhalb unserer Union dringend Hilfe benötigen. Die neuen Vorschriften stärken die Rechte der Bürger und sind ein starkes Zeichen der europäischen Solidarität, so die Kommission für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung der Geschlechter.
Neben der Unterstützung in Krisenzeiten können sie die neue Richtlinie auch in häufigeren Fällen in Anspruch nehmen, in denen konsularischer Schutz erforderlich ist, zum Beispiel bei schweren Krankheiten, bei Verhaftungen oder bei Verlust oder Diebstahl von Reisepässen im Ausland. Anträge auf Notfall-Reisedokumente machen mehr als 60 Prozent aller Fälle von konsularischer Unterstützung für nicht vertretene Bürger aus.
Weitere Infos zum konsularischen Schutz gibt es auf https://ec.europa.eu/consularprotection/content/home_de.
Quelle: BDAE
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