Manche Menschen sind auf eine regelmäßige Einnahme
von Medikamenten angewiesen. Doch wer ins Ausland reist, sollte einiges bedenken,
damit beispielsweise bei den Sicherheitskontrollen keine Probleme
auftreten.
Zunächst ist es eine wichtige Frage, wo man die Medikamente
verstaut. Klaus Schäfer, Reisemediziner beim ADAC, empfiehlt bei
Flügen ins Ausland, die Medikamente auf die aufgegebenen Koffer und
das Handgepäck zu verteilen. So wird das Risiko minimiert, dass man
beim Verlust eines Gepäckstücks am Ziel ohne seine wichtige Medizin
dasteht.
Der Transport im Frachtraum sei ansonsten unproblematisch, erklärt
der Experte: «In modernen Linienmaschinen fallen die Temperaturen
selbst im Frachtraum nie unter null Grad Celsius. Auch empfindliche
Medikamente wie Insulin nehmen dort keinen Schaden mehr.» Wer ganz
sicher gehen möchte, kann ein Teil der Arzneien auch im Gepäck eines
Mitreisenden unterbringen.
Es sei allerdings darauf zu achten, eine größere Menge Insulin
oder anderer lebenswichtiger Medikamente im Handgepäck zu haben, als
unter normalen Umständen benötigt wird: «Der Medikamentenvorrat
sollte für eine volle Woche ausreichen.» Denn es könnte zum Beispiel
zu Flugausfällen, Verspätungen oder einer Umleitung zu einem anderen
Airport kommen, was die Flugzeit erheblich verlängern kann.
Medikamente für den eigenen Bedarf und flüssiges Insulin werden
bei der Sicherheitskontrolle vor dem Abflug in Deutschland in der
Regel nicht beanstandet. In anderen Ländern kann genau das jedoch
vorkommen, im schlimmsten Fall werden Drogen vermutet. Um dem
vorzubeugen, rät Schäfer, eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung
mit einer Auflistung aller benötigten Medikamente und Gegenstände,
wie zum Beispiel Spritzen, mitzunehmen. Diese sollte man am Zoll und
bei der Sicherheitskontrolle griffbereit haben und auf Verlangen oder
bei Fragen und Unstimmigkeiten vorlegen. «Die Bescheinigung sollte
neben der Unterschrift unbedingt auch den Stempel des behandelnden
Arztes tragen», mahnt der Reisemediziner nachdrücklich. Vordrucke und
Formulare für solch ein Attest gibt es beim Auswärtigen Amt und beim
ADAC.
Besondere Aufmerksamkeit sei bei der Mitnahme von starken
Schmerzmitteln, bestimmten Beruhigungsmitteln und Psychopharmaka
notwendig. In manchen Ländern, wie beispielsweise in Singapur, müsse
deren Einfuhr auch für den Eigenbedarf vorab genehmigt werden. «Die
entsprechenden Vorschriften variieren von Land zu Land, man sollte
sich also rechtzeitig gezielt informieren», rät Schäfer. Besonders
bei Betäubungsmitteln sei größte Vorsicht angezeigt, denn die Strafen
können äußerst drakonisch sein. Neben Singapur haben zum Beispiel
auch die Vereinigten Arabischen Emirate besonders strenge
Reglementierungen.
Unabhängig vom Reiseland sollte man Medikamente immer in der
Originalverpackung und mit dem jeweiligen Beipackzettel mitführen.
Das hilft, eventuelle Missverständnisse zu vermeiden. Weitere
Informationen zum Thema gibt es beim Auswärtigen Amt oder beim ADAC.
ddp/esg/esc