Uber darf über seine App „Uber“ und „Uberpop“ in Deutschland keine Fahrer mehr vermitteln, entschied das Landgericht Frankfurt per Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vom 25. August 2014. Angerufen hat das Gericht die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen e.G. mit Sitz in Frankfurt. Sollte sich Uber über den Beschluss hinwegsetzen droht ein Ordnungsgeld von 250000 Euro pro vermittelter Fahrt.
Der Beschluss im Wortlaut:
„Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung – wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung – bei meidung von Ordungsgeld bis 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordungshaft, oder Ordungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an ihrem Direktor, für den fall der Zuwiederhandlung untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die technische Applikation „Uber“ und/oder über die technische Applikation „Uberpop“ an Fahrer/Fahrerinnen zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltlich Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.“.
Aktenzeichen: 2-03 O 329/14 Landgericht Frankfurt am Main
Durch den Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit einer Fahrt soll der Service der Mitfahrgelegenheit anscheinend geschont werden. Denn eine Mitfahrgelegenheit ist der Vermittlung nach dem Prinzip Uber sehr ähnlich.
Uber will gegen den Beschluss Widerspruch einlegen.
Bis dahin darf Uber bundesweit keine Fahrten mehr vermitteln.
Anders in den USA. Da hat die erste Fluggesellschaft Uber in ihre App eingebunden:
United Airlines bindet Taxialternative Uber in ihre App ein
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